...

Das Jagdfieber auf krummen Wegen

Wilderer sind meist «normale», gut ausgebildete Jäger. Doch zuweilen geht mit ihnen der Jagdtrieb durch. Wilderei im Kanton St. Gallen? Ja, das gibt es. Dominik Thiel, der Leiter des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei, erzählt.

Text Dominik Thiel | Fotos Kanton St.Gallen und Peter Grischott

Das Jagdfieber auf krummen Wegen

Wilderer sind meist «normale», gut ausgebildete Jäger. Doch zuweilen geht mit ihnen der Jagdtrieb durch. Wilderei im Kanton St. Gallen? Ja, das gibt es. Dominik Thiel, der Leiter des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei, erzählt.

Text Dominik Thiel | Fotos Kanton St.Gallen und Peter Grischott

Bereits die zweite Nacht liegt Wildhüter R. in seinem Tarnversteck, sein Blick fest fixiert auf den toten, gewilderten Gamsbock, der in einiger Entfernung auf der Lichtung liegt. Und tatsächlich: Nach zwei Stunden kommt eine verdächtige Person, «verkleidet» als Spaziergänger, zum «Tatort» zurück. Wildhüter R. springt auf, die Falle schnappt zu. Später übergibt die Kantonspolizei dann den Wilderer-Fall der Staatsanwaltschaft.

«Es ist wie bei schweren Verbrechen oder bei Brandstiftern, der Täter kommt oft zum Tatort zurück», sagt R. Er war früher Grenzwächter. Angst habe er bei seinen Wilderei-Einsätzen nicht. «Du musst dem Täter immer einen Schritt voraus sein und vor jedem Einsatz alle Möglichkeiten durchgehen. Ich muss mich dazu akribisch vorbereiten. Wie reagiere ich, wenn die Situation A eintritt? Nur so bin ich auch für mögliche heikle Situationen vorbereitet und fühle mich sicher.» R. macht beim Erzählen eine Pause. Ein Restrisiko bleibe selbstverständlich immer. «Ein Wilderer, der in die Enge getrieben wird, kann gefährlich werden. Das zeigen die letzten grossen Wildereifälle im Ausland, wo es zu tödlichen Schusswechseln gekommen ist.»

Kitzel und Trophäen-Gier

Wilderei in der Schweiz, im Kanton St. Gallen? Ja. Das sind keine Geschichten aus einem Krimi. Aber mit den Geschichten, welche die St. Galler Wildhüter erleben, könnten sie problemlos einen spannenden Krimi schreiben. Aktuell ist das Amt für Natur, Jagd und Fischerei in drei grosse Rechtsverfahren zu Fällen von Wilderei involviert. An diesen Fällen sind auch die Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei massgeblich beteiligt. Die Zusammenarbeit funktioniert hervorragend. Der Wildhüter trägt wichtige Informationen zusammen, die Kantonspolizei führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Befragungen, Hausdurchsuchungen oder anderweitige Massnahmen durch.

Fragt sich, was die Motive der Täter sind, die Jagd auch mal abseits der Gesetze ausüben? «Es ist der emotionale Kitzel. Es ist die Trophäen-Gier. Und es ist teilweise durchaus auch das wirtschaftliche Interesse am illegalem Fleischhandel», sagt Wildhüter R. Früher wilderten verarmte Familienväter, um die hungrigen Mäuler zu Hause zu stopfen. Solche Geschichten werden noch heute von den über 80-Jährigen in den Bergtälern des Kantons St. Gallen erzählt. Damals herrschte Armut, die Winter waren hart, das Vieh war zu wertvoll, um es einfach zu schlachten – da brachte ein hinter dem Stall erbeutetes Reh endlich wieder Fleisch auf den Teller.

Hightech im Gepäck

Die heutigen Wilderer sind technisch top ausgerüstet mit Wärmebildgerät, Schalldämpfer, Nachtsichtgerät und Geländefahrzeug. Sie sind oft sehr erfahren und professionell unterwegs. Geschützte Wildtiere werden meist nachts geschossen, oft ausserhalb der erlaubten Jagdzeit und manchmal auch in Gebieten, wo die Jagd nicht erlaubt ist. Überall dort, wo die grösste heimische und nicht geschützte Säugetierart vorkommt, nämlich der Rothirsch, ist die Wahrscheinlichkeit besonders gross, dass gewildert wird – auch ennet der Grenze. Der Grund ist einfach: Männliche Rothirsche tragen attraktive Geweihe (Trophäen) und bringen gerne über 150 Kilogramm auf die Waage. Ein erlegter Hirsch bringt über 1000 Franken in die Kasse.

Den Wilderern auf die Schliche zu kommen, braucht eine gute Portion Spürsinn. «Jeder Fall ist anders. Oft spielt der Zufall mit oder eine kleine Nachlässigkeit des Wilderes trägt dazu bei, dass ein Fall auffliegt. Das kann sein, wenn ein Täter einen Hirsch angeschossen hat, ihn dann aber nicht findet – der dann aber Tage später von Passanten im Wald entdeckt wird. Oft melden Personen auch verdächtige Schüsse in der Nacht. 

In einem besonderen Fall hat eine Bäuerin R. angesprochen und ihn beiläufig gefragt, ob die Jagd am Sonntag eigentlich erlaubt sei. Die Frage machte den Wildhüter hellhörig. Er liess sich auf ein Gespräch ein und stellte ebenso beiläufig seine Fragen – womit er schliesslich genügend Hinweise erhielt, dass es sich um Wilderei handeln könnte, und er die Kantonspolizei einschaltete. In der Folge konnte so ein weiterer Fall aufgedeckt werden.

Verräterische Handybilder …

Regelmässig ist es auch der Stolz der Wilderer, der sie nachlässig und unvorsichtig werden lässt. «Sie erzählen dann von ihrer Wilderei oder zeigen Handyfotos herum, die sie von ihren Abschüssen gemacht haben», sagt R. Oft landen solche Hinweise über kurz oder lang bei der Polizei und setzen dann vertiefte Abklärungen in Gang. Bei der Aufklärung von Wilderei-Fällen spielen gut überlegte und akribisch  durchgeführte Facharbeit eine zentrale Rolle, genauso wie jagdliches Denken und eine gute Portion Gespür und Bauchgefühl. Sehr hilfreich ist, dass die Wildhüter alle selbst auf die Jagd gehen und auch das Verhalten der Wildtiere und ihrer «Kundschaft» bestens kennen. Schwarze Flecken auf der Outdoorhose? Dank seiner jagdlichen Erfahrung erkennt der Wildhüter das nicht als Öl-, sondern als Blutflecken. Das graue Haar auf dem Bergschuh? Ein Wildhüter sieht sofort, dass das Hirschhaar ist, nicht Hundehaar.

Rothirsche werden am meisten gewildert

Im Kanton St. Gallen werden derzeit gleich drei grosse Fälle von Wilderei bearbeitet. Diese Häufung ist vor allem auf spektakuläre Fahndungserfolge zurückzuführen. Die Wilderer waren seit Jahren aktiv. Wilderei kommt im Sarganserland deutlich häufiger vor als in anderen Kantonsteilen, aber auch Gebiete wie das Toggenburg oder Werdenberg sind betroffen. Mit Abstand am häufigsten werden im Kanton St. Gallen Rothirsche gewildert, gefolgt von Steinwild, Wildschweinen, Rehen oder Gämsen. Bei den schweren Fällen von Wilderei geht es meistens auch um waffenrechtliche Aspekte – zum Beispiel der Einsatz von Waffen, die für die Jagd verboten sind. Die Strafen reichen je nach Delikt von Bussen im Umfang von mehreren Tausend Franken bis zu bedingten Freiheitsstrafen.

Schliesslich ist es auch die profunde Ermittlungsarbeit der Behörden, die bei der Aufdeckung von Wilderei zum Erfolg führt. Zu den Mitteln gehören der genetische Abgleich von Spuren am gewilderten Tier und an den Verdachtspersonen. Auch bei den Waffen braucht es Spezialwissen, weil die Tatwaffen der Wilderer meist gewisse Eigenheiten aufweisen und abgeändert wurden. «Die Zusammenarbeit von Wildhut, Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft ist eng und erfolgreich. Wir lernen bei jedem Fall voneinander», sagt R. Er ist überzeugt, dass jeder aufgedeckte und überführte Wilderei-Fall eine präventive Wirkung hat.

… das falsche Auto erwischt

Ein Fall ist R. in bester Erinnerung. «Eine Polizeipatrouille hatte eine Strasse abgeriegelt und so ein ganzes Tal überwacht, in dem ein Wilderer vermutet wurde. Der Streifenwagen fuhr dann im Schritttempo ins Tal hinein. Es war bereits Abend und etwas schummrig. Plötzlich rannte ein bewaffneter Mann heran und wollte sich direkt ins Auto stürzen. Er war in Panik und glaubte wohl, es sei sein Kollege, der ihn aus der Patsche holen wollte. Aber es war nicht sein Kollege. Das war natürlich Pech.»