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Das alles steckt hinter einer Interpellation

Parlamentarische Vorstösse wie die Interpellation sind im Trend. Die Mitglieder des Kantonsrates können damit der Regierung auf den Zahn fühlen, warum sie etwas so und so macht und warum nicht anders. Vielleicht ist die Interpellation deshalb so beliebt.

Leandra Cozzio

Das alles steckt hinter einer Interpellation

Parlamentarische Vorstösse wie die Interpellation sind im Trend. Die Mitglieder des Kantonsrates können damit der Regierung auf den Zahn fühlen, warum sie etwas so und so macht und warum nicht anders. Vielleicht ist die Interpellation deshalb so beliebt.

Leandra Cozzio

1 Der Wortlaut entsteht

2 Die Interpellation wird eingereicht

3 Das Departement erstellt den Antwort-Entwurf

Wollen Ratsmitglieder oder Fraktionen eine Interpellation einreichen, beginnt ein Prozess mit verschiedenen Schritten: Sie informieren sich, holen Auskünfte beim zuständigen Departement ein und tauschen sich untereinander aus – oft auch, um Mitunterzeichnende zu finden, sei es aus der eigenen Fraktion oder auch aus einer anderen. Auf dieser Grundlage entsteht der Wortlaut: präzise formulierte Fragen an die Regierung, entweder zu einem Thema, das mit der politischen Arbeit der einreichenden Person oder Fraktion zu tun hat, oder zu einem aktuellen Ereignis, zu dem  die Sicht der Regierung eingeholt werden soll. Ist der Wortlaut fertiggestellt,  wird die Interpellation während der Session eingereicht.

Über die digitale Sitzungsapp eingereicht, landet die Interpellation im Eingangskorb des Ratsinformationssystems. Die Parlamentsdienste erfassen anschliessend die Metadaten (Titel, Geschäftsnummer, Erstunterzeichnende) und kontrollieren den Wortlaut. Falls gewünscht, bringt der Weibeldienst den Unterschriftenbogen in den Kantonsratssaal. Sind die Mitunterzeichnenden erfasst und der Wortlaut bereinigt, wird die Interpellation im Ratsinformationssystem veröffentlicht und der Regierung zugeleitet.

Die Regierung weist die Interpellation dem zuständigen Departement (oder mehreren) zu. Das Generalsekretariat leitet sie dann an die zuständige Dienststelle weiter. Die Vorbereitung der Antwort umfasst unter anderem das Abklären des Sachverhalts, das Konsultieren von Fachkräften sowie die Beurteilung von Rechtsfragen. Anschliessend wird der Antwort-Entwurf redigiert und departementsintern besprochen. Bei Bedarf wird ein Mitberichtsverfahren bei anderen Dienststellen desselben Departementes oder bei weiteren Departementen durchgeführt. Schliesslich meldet das Generalsekretariat die Interpellation für die nächste Regierungssitzung an.

4 Die Regierung verabschiedet die Antwort

5 Die Interpellation wird traktandiert

6 Die Beratung im Saal – zufrieden mit der Antwort?

Die Dienststelle Recht und Legistik der Staatskanzlei prüft den Antwort-Entwurf und
traktandiert die Interpellation für die nächste Regierungssitzung. Die Regierung berät den Antwort-Entwurf und nimmt gegebenenfalls Änderungen vor. Die beschlossene Antwort wird wieder dem Kantonsrat zugeleitet.

Die Parlamentsdienste bereiten die Antwort der Regierung als Beratungsunterlage auf und stellen sie dem Kantonsrat laufend bzw. spätestens mit dem Kantonsratsversand
zwölf Tage vor der Session über das Ratsinformationssystem oder in derzeit noch 16 Fällen postalisch zu. Liegt die Antwort der Regierung rund drei Wochen vor der Session vor, wird die Interpellation ins Geschäftsverzeichnis aufgenommen, welches das Präsidium des Kantonsrates zusammen mit den Tagesordnungen der Session festlegt.

Wenn in der Session die Ratsvizepräsidentin oder der Ratsvizepräsident das Geschäft aufruft, erhält die oder der Erstunterzeichnende das Wort. In einer kurzen Stellungnahme von höchstens drei Minuten werden die persönliche Haltung und der Grad der Zufriedenheit mit der Antwort der Regierung ausgeführt. Birgt das Thema besonderen Zündstoff oder erweist sich die Stellungnahme als inhaltlich heikel, meldet sich unter Umständen auch die Regierung noch einmal zu Wort. Ebenso kann jedes Ratsmitglied eine Diskussion beantragen. Findet dieser Antrag eine Mehrheit, ist die Redezeitbeschränkung aufgehoben und die politische Debatte erhält freien Raum.

7 Festhalten für die Nachwelt

Mit der Publikation des Kurzprotokolls nach der Session findet die Interpellation ihren formellen Abschluss. Die Parlamentsdienste erstellen anschliessend das Kantonsratsprotokoll, das den Verlauf der Beratung – einschliesslich sämtlicher Wortmeldungen – detailliert festhält und der Öffentlichkeit ein präzises Bild der Debatte vermittelt. Protokoll und Beratungsunterlagen werden für eine Amtsdauer in der Staatskanzlei aufbewahrt, bevor sie zur dauerhaften Archivierung dem Staatsarchiv abgeliefert werden.

 

Was kostet ein politischer Vorstoss?

Auch der Kantonsrat hat sich schon mit der Frage der Kosten von parlamentarischen Vorstössen befasst. Die Motion 42.13.07, die verlangte, dass bei jedem Vorstoss die Kosten für dessen Beantwortung ausgewiesen werden, lehnte der Kantonsrat 2013 ab. Der Kanton Aargau kennt diese Pflicht – die Anzahl Vorstösse konnte dadurch aber nicht gesenkt werden. Im St. Galler Kantonsrat hat die Zahl der Interpellationen seit dem Amtsjahr 2018/2019 um 44 Prozent zugenommen.