Lusthäuser und -häuschen sind pavillonartige Bauten in einem Park oder Garten, die zum Verweilen und Geniessen einladen. Der Name verleitet uns zur Annahme, dass in diesen Gebäuden vorwiegend heiterfrivole Schäferstündchen abgehalten wurden. Damit werden wir der Bedeutung von Lusthäusern und Gartenpavillons aber freilich nicht gerecht. Vielmehr kommt diesem Bautypus eine gesellschaftliche Bedeutung zu, haben darin doch unbeschwerte kulturelle Anlässe in idyllischem Ambiente stattgefunden. Damit können die grösseren Lusthäuser als Vorgänger der späteren öffentlichen Theater und Konzerthäuser angesehen werden.
Die Gartenhäuschen sind im 19. Jahrhundert als Ergänzungsbauten zu den bürgerlichen Villen entstanden.
Noch heute finden wir im Kanton St. Gallen zahlreiche schöne Beispiele solcher Pavillons, nicht wenige aus der Zeit der Textilblüte. Leider sind aber viele Exemplare auch bereits verschwunden. Nicht wenige – vor allem private – fielen gemeinsam mit den entsprechenden Gärten und Parkflächen dem Verdichtungsdruck in unseren Siedlungsräumen zum Opfer.
Gartenpavillons und Lusthäuschen weisen eine breite Palette architektonischer Gestaltungsformen auf:
gemauerte Villen oder Tempel «en miniature» sowie verspielte, feingliedrige Holz- und Metallkonstruktionen.
Auch der Innenausbau – sofern überhaupt vorhanden – folgt keinen festen Prinzipien. Ausmalungen mit Ideallandschaften oder allegorischen Darstellungen waren keine Seltenheit, bildete doch der Gartenpavillon einen vom nüchternen Alltag abgerückten Hort des vergnüglichen Sinnierens und Geniessens. Nachdem sich das gesellschaftliche Flanieren und Promenieren von den Parks und Seeufern in die Einkaufsstrassen und Stadtzentren verlagert hat, ist auch die Bedeutung der öffentlichen Pavillons zurückgegangen. Nun haftet an ihnen ein Hauch von Nostalgie.