«Warum braucht es das überhaupt?» Diese Frage hat Roger Berhalter schon öfters gestellt bekommen. «Niemand käme auf die Idee, das einen Strassenbauer oder eine Lehrperson zu fragen», sagt Berhalter. Dabei sei Kultur wie Bildung und öffentliche Bauten ein Teil der Infrastruktur des Kantons. «Sie macht ihn lebenswert, vielfältig, attraktiv.» Und wie für Strassen und Schulen brauche es auch für die Kultur Geld.
Die Kulturförderung des Kantons ist nach Fördergefässen organisiert. Ein Bereich ist die Personenförderung, und ein wichtiger Teil davon sind die Werkbeiträge und Atelieraufenthalte. Damit werden nicht Institutionen oder Projekte, sondern Künstlerinnen und Künstler aus allen Sparten unterstützt. Roger begleitet diesen Prozess von der Ausschreibung bis zur Preisübergabe. Jährlich stehen dafür insgesamt 465 000 Franken zur Verfügung.
Die Jury geht sehr ins Detail, stellt Sinnfragen, vergleicht und argumentiert.
Somit ist Roger erste Ansprechperson für die Kulturschaffenden. Aber wie wird eigentlich entschieden, wer unterstützt wird und wer nicht? «Für jede Sparte gibt es eine Fachjury, die aus einer Person aus dem Kulturförderteam und zwei externen Fachleuten zusammengesetzt ist», sagt Roger. Diese Fachleute dürfen nicht aus dem Kanton kommen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Je nach Sparte hat die Fachjury eine grosse oder eher überschaubare Zahl Dossiers zu bearbeiten. «In der bildenden Kunst waren es dieses Jahr 44 Eingaben, bei Tanz und Theater 9.»
Formale Kriterien und Qualitätsansprüche
Unabhängig von der Anzahl Dossiers sind die Diskussionen in der Fachjury intensiv. «Die Jury geht sehr ins Detail, stellt Sinnfragen, vergleicht und argumentiert.» Die Jurymitglieder sind ausgewiesene Fachleute mit grosser Erfahrung und Anerkennung in ihren jeweiligen Sparten. Sie bleiben sechs bis sieben Jahre in ihrer Funktion. Bevor die Fachjury ihre Arbeit aufnimmt, prüft Roger als Geschäftsführer, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört beispielsweise der Bezug zum Kanton St.Gallen: Wer sich um einen Werkbeitrag bewirbt, muss im Kanton leben oder mindestens zwölf Jahre hier gelebt haben. Nur Bewerbungen, die diese formalen Kriterien erfüllen, gelangen in die inhaltliche und qualitative Beurteilung durch die Jury.
«Ein Werkbeitrag kann den Unterschied machen.»
Diese Expertinnen und Experten bringen ihr Fachwissen, ihre Erfahrung und ihr vertieftes Verständnis für die künstlerischen Positionen ein. Sie beurteilen die künstlerische Qualität und inhaltliche Relevanz, die Professionalität und Eigenständigkeit der künstlerischen Positionen ebenso wie deren Resonanz. Auch die Frage, ob aktuelle Themen aufgegriffen, Impulse gesetzt und ein kultureller Mehrwert geschaffen werden, gehört zu dieser fachlichen Beurteilung.
Diese Expertinnen und Experten bringen ihr Fachwissen, ihre Erfahrung und ihr vertieftes Verständnis für die künstlerischen Positionen ein. Sie beurteilen die künstlerische Qualität und inhaltliche Relevanz, die Professionalität und Eigenständigkeit der künstlerischen Positionen ebenso wie deren Resonanz. Auch die Frage, ob aktuelle Themen aufgegriffen, Impulse gesetzt und ein kultureller Mehrwert geschaffen werden, gehört zu dieser fachlichen Beurteilung.
Vernetzen auf Augenhöhe
Seine Erfahrung als ehemaliger Kulturjournalist hilft Roger dabei. «Kulturschaffende sind Leute, die sehr unterschiedlich ticken. Man kann sie nicht alle über einen Kamm scheren.» Das wirke sich auch darauf aus, wie er Informationen vermittle: persönlicher Austausch statt Massenmails. Die schönste Information, also, dass jemand ausgezeichnet wird, kommuniziert Roger per Brief. «Die Antworten darauf, oft am Telefon, sind jeweils sehr schön.» Es komme viel Euphorie entgegen. «Das sind wunderbare Telefonate.»
Die Reaktionen zeigen, wie wichtig die Arbeit der Kulturförderung für die Kulturschaffenden ist und welche Wirkung sie entfaltet. «Jahre später sagen manche Kulturschaffende, dass dieser eine Werkbeitrag den Unterschied gemacht habe.» Ein Werkbeitrag schafft Freiraum, ermöglicht eine vertiefte Auseinandersetzung mit einem Vorhaben oder gibt einer künstlerischen Position den nötigen Impuls, um sich weiterzuentwickeln. Dabei ist der Werkbeitrag selten das Ende eines Prozesses, sondern vielmehr ein Anfang. Bis aus einer künstlerischen Idee ein Roman, eine Ausstellung oder eine Theateraufführung wird, folgen weitere Arbeits- und Produktionsschritte. Dafür braucht es neben der künstlerischen Arbeit oft zusätzliche Finanzierung.
Kulturförderung bewegt sich immer auch im Spannungsfeld zwischen fachlichen Ansprüchen und den politischen Rahmenbedingungen. Die Entscheide über die Werkbeiträge und Atelieraufenthalte werden auf Grundlage der Jurybeurteilung getroffen. Gleichzeitig sind die Fördermittel Teil der kantonalen Kulturförderung und damit in die politischen und finanziellen Rahmenbedingungen des Kantons eingebettet. Auch die Kulturförderung muss ihre Arbeit und die eingesetzten Mittel immer wieder erklären und vermitteln. «Gerade der Wert von Kultur ist nicht so einfach in Zahlen messbar», sagt Roger.