Wenn’s knatscht im Team

In Teams kann es auch zu unschönen Momenten kommen. Meist lassen sich Unstimmigkeiten durch ein klärendes Gespräch rasch aus der Welt schaffen. Ist ein Konflikt tiefgreifender, bietet der Kanton die folgenden Anlaufstellen zur Konfliktlösung an.

Olivia Meier, Kommunikation Staatskanzlei

Wenn’s knatscht im Team

In Teams kann es auch zu unschönen Momenten kommen. Meist lassen sich Unstimmigkeiten durch ein klärendes Gespräch rasch aus der Welt schaffen. Ist ein Konflikt tiefgreifender, bietet der Kanton die folgenden Anlaufstellen zur Konfliktlösung an.

Olivia Meier, Kommunikation Staatskanzlei

Ombudsstelle 
für das Staatspersonal
Bei einem Konflikt am Arbeitsplatz oder wenn du von Mobbing, sexueller Belästigung oder Diskriminierung betroffen bist, sind in erster Linie die Vorgesetzten oder das zuständige HR Management beizuziehen. Wenn das nicht möglich ist, weil der Konflikt auch diese Personen umfasst oder das Vertrauen fehlt, kannst du dich an die Ombudsstelle für das Staatspersonal wenden. Die Mitglieder der Ombudsstelle sind selber Mitarbeitende des Kantons. Sie kennen die Verhältnisse und können dich in vertraulichem Rahmen unterstützen und beraten und insbesondere «Hilfe zur Selbsthilfe» leisten.

Du kannst dich direkt – telefonisch, persönlich oder per E-Mail – an ein Mitglied deiner Wahl wenden. Für das Gesundheitswesen, die Justiz und die Schulen stehen zudem Ansprechpersonen aus diesen Bereichen zur Verfügung.

Interne Meldestelle für
Missstände am
Arbeitsplatz
Du stellst fest, dass in deinem Team gesetzliche Vorgaben missachtet, in ungerechtfertigter Weise private Interessen verfolgt oder vorgeschriebene Sicherheits- oder Kontrollmechanismen nicht eingehalten werden? Dann kannst du dich an die interne Meldestelle für Missstände am Arbeitsplatz wenden. Auch schwerwiegende Probleme und Konflikte, die ganze Teams oder Organisationseinheiten betreffen, kannst du hier melden. Die Meldestelle nimmt den Sachverhalt auf, klärt dich über Rechte und Pflichten im Rahmen des Verfahrens auf, informiert die zuständige Stelle und begleitet diese, wenn Massnahmen nötig werden. Du erhältst bei der Meldestelle Auskunft, ob und mit welchen Massnahmen deine Meldung erledigt wurde.

Eine externe Person betreut die Meldestelle; deine Meldung wird vertraulich behandelt. Wenn du einen Missstand meldest, verstösst du damit nicht gegen die Treuepflicht. Du musst nicht mit negativen Konsequenzen arbeitsvertraglicher oder strafrechtlicher Natur rechnen. Dies gilt auch, wenn du Missstände über den ordentlichen Dienstweg melden möchtest.

Kontaktinformationen:

Du findest sie im Intranet des Kantons unter Personelles > Anlaufstellen & Beratung oder im Intranet deiner Institution.